Gutachten

Das "Verkehrswertgutachten" hat in Deutschland eine besondere Stellung, da dieses gem. §194 Baugesetzbuch (BauGB) von vielen Institutionen, Behörden und Gerichten allein anerkannt wird. Die Mindestanforderungen an ein solches Gutachten ergeben sich aus der Mustersachverständigen-
ordnung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK).



Schwerpunktmaßig erfolgt die Verkehrswertermittlung für:
  • den An- bzw. Verkauf von Immobilien
  • die Zwangversteigerung von Immobilien im gerichtlichen Verfahren
  • Rechtsstreitigkeiten im gerichtlichen Verfahren (Scheidung)
  • im gerichtlichen Strafverfahren (z.B. Betrugsverfahren)
  • die steuerliche Bewertung (z.B. Erbschaftssteuer)
  • die Erstellung von Schiedsgutachten
  • die Bewertung von Lasten und Beschränkungen (Baulasten, Wegerechte)

Für die folgenden Immobilien werden Verkehrswertgutachten erstellt:
  • Ein- und Zweifamilienhäuser - Reihen- und Doppelhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Mehrfamilienhäuser
  • Ferienimmobilien
  • Büro- und Gewerbeimmobilien – Einkaufszentren
  • Industrieanlagen
  • unbebaute Grundstücke
  • Landwirtschaftliche Grundstücke – Acker-, Weide- und Waldflächen - Rechte an Grundstücken – Erbbaurechte


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