Ablauf einer Gutachtenerstellung

Nach Abschluss des schriftlichen Gutachtenauftrages beginnen die vorbereiteten Aufgaben zur Gutachtenerstellung.



Ein Ortstermin wird mit den Beteiligten schriftlich vereinbart.



Sämtliche bewertungsrelevante Unterlagen wie die Baulastenauskunft, die Anliegerbescheinigung, die Kontaminationsauskunft und die baurechtlichen Unterlagen, Baugenehmigung mit Bauscheinen, werden beschafft.



Ein aktueller Grundbuchauszug und ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster werden ebenfalls angefordert.



Erfolgt der Auftrag für eine Eigentumswohnung, werden von der Hausverwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft die aktuellen Protokolle, die Jahresabrechnung und der Wirtschaftsplan angefordert, weil diese Unterlagen unter Umständen einen Einfluss auf die Verkehrswertermittlung ausüben können.



Im Rahmen der Ortsbesichtigung der Immobilie erfolgt eine ausführliche Begehung des Bewertungsobjektes mit Aufnahme des Ausstattungszustandes, der möglichen Instandhaltungsmängeln und der Erstellung eines Aufmaßes sowie einer umfangreichen Fotodokumentation. Weiterhin erfolgt eine Besichtigung des Grundstückes mit Feststellung des Grundstückzuschnitts und des Umfeldes des Bewertungsobjektes. Sämtliche Einflussfaktoren, wie Immissionsbelastungen, werden dokumentiert.



Nach der durchgeführten Ortsbesichtigung und der Vorlage aller bewertungsrelevanten Unterlagen beginnt die Erstellung des schriftlichen Gutachtens. Das Verkehrswertgutachten wird von mir individuell erstellt und nicht mit einem standardisierten Software-Bewertungsprogramm, da jeder Bewertungsfall unterschiedlich ausfällt. Der Umfang eines Gutachtens für ein Einfamilienhaus liegt bei ca. 30 bis 40 Seiten zuzüglich Anlagen, wie Fotos und Grundrisszeichnungen.



Je nach Objektart erfolgt die Wertermittlung nach dem Vergleichswertverfahren, dem Sachwertverfahren oder dem Ertragswertverfahren.



Die Verkehrswertermittlung erfolgt nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 01. Juli 2010 und den Wertermittlungsrichtlinien 2006.



Im Abschlusskapitel des Gutachtens erfolgt eine umfassende Stellungnahme zu dem von mir ermittelten Verkehrswert.




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