Honorar

Gerichtsgutachten

Die Vergütung bei Gerichtsgutachten richtet sich nach dem Justizvergütung- und Entschädigungsgesetz (JVEG). Die Grundlage der Vergütung ist der Zeitaufwand. Der Stundensatz beträgt zurzeit € 115,00 zuzüglich MwSt. Weiterhin werden die Kosten für Auslagen, Schreibgebühren und Fahrtkosten berechnet.


Privatgutachten

Die Vergütung bei Privatgutachten richtet sich in der Regel nach der Honorarordnung des Bundesverbandes Deutscher Grundstückssachverständiger e.V. Die Grundlage der Vergütung ist der ermittelte Verkehrswert der Immobilie. Weiterhin werden die Kosten für Auslagen, zum Beispiel Baulasten- und Altlastenauskunft, Anliegerbescheinigung und Fahrtkosten, berechnet.


Kostenbeispiel:

Bei einem Einfamilienhaus mit einem Verkehrswert von € 250.000,00

beträgt das Gutachtenhonorar ca. € 2.500,00
zuzüglich aller Nebenkosten und MwSt.


Darüber hinaus können nach Vereinbarung und Immobilienart auch Pauschalhonorare vereinbart werden.


Gern stehe ich Ihnen für eine individuelle Honoraranfrage zur Verfügung.

Sprechen Sie mich hierzu gern an.


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